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Erkennungsdienst

Die erkennungsdienstliche Behandlung (ed-Behandlung) besteht aus einzelnen Erhebungen personenbezogener Daten (z.B. Fotoaufnahmen, Fingerabdrücke), die auf die Feststellung äußerer, dauerhafter Merkmale einer Person gerichtet sind. „Erkennungsdienstliche Maßnahmen dienen der Identifizierung einer Person im Hinblick auf die von ihr in der Umwelt hinterlassenen Spuren und Eindrücke”.

Im Rahmen einer Erkennungsdienstlichen Behandlung (Ed-Behandlung) werden in der Regel nachfolgend aufgeführte personenbezogene Daten erhoben:

  • Fingerabdrücke
  • Handflächenabdrücke
  • dreiteiliges Täterlichtbild
  • eine Ganzkörperaufnahme
  • Personenbeschreibung.

Zusätzlich können auch Detailaufnahmen bzw. besondere Körpermerkmale fotografisch festgehalten und Messungen vorgenommen werden, wenn das erforderlich ist. Auch Stimmaufzeichnungen sind auf der Grundlage von § 81b StPO (Erkennungsdienstliche Behandlung) möglich.

Die durch eine Ed-Behandlung erhobenen Daten werden in den so genannten erkennungsdienstlichen Unterlagen zusammengeführt. Für diese Unterlagen gelten die

  • Richtlinien für die Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen,
  • ·         Dateienrichtlinien des Bundeskriminalamtes (BKA)
  • ·         und die  Ed-Richtlinien des BKA.

Die folgenden Angaben wurden der Website des BKA entnommen:

Das Bundeskriminalamt unterhält zentrale erkennungsdienstliche Einrichtungen und Sammlungen zur

  • Identifizierung von Personen,
  • Identifizierung unbekannter Toter,
  • Feststellung von Tatzusammenhängen,
  • Durchführung von Personenfeststellungsverfahren und
  • der Erstellung von Gutachten für Polizei- und Justizbehörden.

Zur Identifizierung ist der Fingerabdruck als ein unveränderliches und individuelles Merkmal für die kriminalistische Arbeit besonders interessant.

Das BKA erhält von allen in Deutschland bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen angefertigten Fingerabdruckblättern entweder eine Ausfertigung in digitaler oder analoger Form.

Die Fingerabdrücke werden in das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) erfasst und u.a. mit Fingerabdruckspuren abgeglichen, die z.B. von Unbekannten an Tatorten hinterlassen worden sind. Tatverdächtige können so schnell identifiziert, Unschuldige entlastet oder Tatzusammenhänge aufgedeckt werden. Im Bundeskriminalamt sind zurzeit Fingerabdruckblätter von über 2.800.000 Personen erfasst.

Aufgrund dieses Bestandes konnte das BKA im Jahre 2012 bei etwa 34% der vom Erkennungsdienst bearbeiteten Vorgänge Fingerabdrücke bestimmten Personen zuordnen.

 

Videobeitrag 75 Jahre LKA: die drei Säulen des Erkennungsdienstes

Videobeitrag Erläuterungen zu den Erkennungsdienstlichen Maßnahmen

 RiStBV Nr. 18 Gegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage

 Der Erste Angrif aus polizeilicher Sicht                                                                        Der Erste Angriff aus polizeilicher Sicht
     
 

Wahllichtbildvorlage soll mind. 8 Bilder enthalten und sequentiell sein
BGH 1 StR 524/11 - Beschluss vom 9. November 2011 (LG Heilbronn)