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Die Strafanzeige

Unter einer Anzeige verstehen wir gemeinhin zwei unterschiedliche Dinge. Zum einen bezeichnet sie einen Vorgang, bei dem jemand etwas (eine Straftat, einen Sterbefall, Seuchen etc.) der jeweils zuständigen Stelle meldet. Oft sprechen wir von "gegen jemanden Anzeige erstatten". Darüber hinaus stellt sich eine Anzeige auch als (oft kurzer) Text in Print- oder elektronischen Medien dar , in der jemand etwas öffentlich bekanntgibt. Wir sprechen davon,"eine Anzeige in der Zeitung aufgeben/schalten".

Unter einer Strafanzeige versteht man folglich

  • die Mitteilung eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhaltes,
  • die Mitteilung des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes,
  • die Beschuldigung einer bestimmten Person, eine Straftat begangen zu haben.
Normadressaten sind die in der Strafprozessordnung (§ 158 I StPO) genannten Strafverfolgungsbehörden:
  • Staatsanwaltschaft
  • Polizei
  • Amtsgericht

Die genannten Behörden und deren Amtsträger sind verpflichtet, Strafanzeigen des Bürgers
entgegenzunehmen, zu prüfen, zu bearbeiten und ggf. an die zur weiteren Bearbeitung zuständigen Behörden weiter zu leiten.

Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 160 Abs. 1 StPO im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens „zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen“, sobald sie „durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält”. Der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderliche „Anfangsverdacht” liegt gemäß § 152 Abs. 2 StPO vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte”
für eine „verfolgbare Straftat” vorhanden sind. Die Prüfung des Anfangsverdachts hat somit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erfolgen.

Formulierungsvorschläge Zeugenschaftliche Belehrung sowie Einstiegssätze Strafanzeige

MUSTER STRAFANZEIGE 1 (gegen Missbrauch durch Kennwort geschützt)

MUSTER STRAFANZEIGE 2 (gegen Missbrauch durch Kennwort geschützt)

Ausfüllhilfe Formularwesen

 

 Der Strafantrag, relative und absolute Antragsdelikte, Fristen und Widerruf ....

Der Hahn erklärt Strafrecht - Offizial- und Strafantragsdelikte

 

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Neufassung 26.06.2016

Formulierungsvorschläge Zeugenbelehrung

Inhalt und Struktur der Strafanzeige