Grundlagen der Kriminalistik und Kriminaltechnik | ||||||
Die StrafanzeigeUnter einer Anzeige verstehen wir gemeinhin zwei unterschiedliche Dinge. Zum einen bezeichnet sie einen Vorgang, bei dem jemand etwas (eine Straftat, einen Sterbefall, Seuchen etc.) der jeweils zuständigen Stelle meldet. Oft sprechen wir von "gegen jemanden Anzeige erstatten". Darüber hinaus stellt sich eine Anzeige auch als (oft kurzer) Text in Print- oder elektronischen Medien dar , in der jemand etwas öffentlich bekanntgibt. Wir sprechen davon,"eine Anzeige in der Zeitung aufgeben/schalten". Unter einer Strafanzeige versteht man folglich
Normadressaten sind die in der Strafprozessordnung (§ 158 I StPO) genannten Strafverfolgungsbehörden:
Die genannten Behörden und deren Amtsträger sind verpflichtet, Strafanzeigen des Bürgers Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 160 Abs. 1 StPO im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens „zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen“, sobald sie „durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält”. Der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderliche „Anfangsverdacht” liegt gemäß § 152 Abs. 2 StPO vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” Formulierungsvorschläge Zeugenschaftliche Belehrung sowie Einstiegssätze Strafanzeige MUSTER STRAFANZEIGE 2 (gegen Missbrauch durch Kennwort geschützt)
Der Strafantrag, relative und absolute Antragsdelikte, Fristen und Widerruf .... Der Hahn erklärt Strafrecht - Offizial- und Strafantragsdelikte
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