Polizeiliche Vernehmung
Eine Vernehmung ist die unter rechtlichen und kriminalistischen Gesichtspunkten geführte Befragung einer Person zu einem rechtlich relevanten Sachverhalt. Man unterscheidet zwischen der Vernehmung eines Zeugen und der Vernehmung eines Beschuldigten.
Im Ordnungswidrigkeitsverfahren werden auch die Betroffenen vernommen.
Die Vernehmung unterliegt bestimmten Form- und Verfahrensvorschriften. Sowohl der Beschuldigte als auch der Zeuge müssen zu Beginn der Vernehmung belehrt, also auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen werden. Diese können sich in Abhängigkeit von der Rolle (Richter, Staatsanwalt, Polizist) des Vernehmenden unterscheiden. Dies macht sich u.a. bei der Erscheinenspflicht, der Aussagepflcht und der Wahrheitspflicht bemerkbar. Hier treten die Unterschiede deutlich zutage.
Die Vernehmung dient der Aufnahme des subjektiven Tatbefundes und mit ihr wird in der Hauptverhandlung der Personalbeweis angetreten.
Lüge oder Wahrheit - Der Othello Effekt
Quelle: http://lexikon.stangl.eu/14688/othello-effekt/
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weitere Quellen:
Karteikarten zur Vernehmung nach Adler und Hermanutz
Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen
Jürgen Banscherus Polizeiliche Vernehmung: Formen,Verhalten,Protokollierung
"Das Interesse, das uns bei unseren Untersuchungen gerade von jüngeren Kriminalbeamten entgegengebracht wurde, zeigte uns immer wieder den Mangel an systematischem Wissen über die Vernehmung.
Wenn dieses Buch zur Sensibilisierung für kommunikative Probleme der polizeilichen Vernehmung führen könnte und daraus in nicht allzu ferner Zukunft didaktische Konzeptionen für den Unterricht an Polizeischulen entstünden, wäre ein Ziel des Projekts erreicht. Ein anderes dokumentiert sich in dem Versuch, am Beispiel der Vernehmung Prozesse und Strukturen institutionalisierter Kommunikation zu analysieren, was zur Belebung der Diskussion auf kommunikationswissenschaftlichem Sektor beitragen soll."
Vernehmungslehre, Dr. Michael Gubitz, Kiel, Fachanwalt für Strafrecht
Die Reid-Methode: unzulässig, aber effektiv (strafakte.de)